Einziehung von Taterträgen (§ 73 ff StGB) Insolvenzrecht – Wirtschaftsstrafrecht.
Bei Straftaten droht die Beschlagnahmung von Taterträgen – Insolvenzrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Bei Straftaten droht die Beschlagnahmung von Taterträgen – Insolvenzrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Prof. Dr. Martin Wachovius liefert mit „Strafrecht“ eine praktische und günstigere Lernhilfe für Studierende des Wirtschaftsrechts.