Warum bekommen insolvente Unternehmen in Eigenverwaltung keine Corona-Hilfen?
– Diese Unternehmen sind erfolgreich saniert und können fortgeführt werden
– Sie können ihre Verbindlichkeiten bedienen
– Sie sind keine Gefahr für die Volkswirtschaft
– Diese Unternehmen sind erfolgreich saniert und können fortgeführt werden
– Sie können ihre Verbindlichkeiten bedienen
– Sie sind keine Gefahr für die Volkswirtschaft
Ab 01.10.2020 müssen zahlungsunfähige GmbHs wieder einen Insolvenzantrag stellen.
Beim 3. Bodensee-Forum „Professionelle Eigenverwaltung bei grenzüberschreitenden Sanierungen“ der Allensbach Hochschule diskutierten Experten über Sanierung und Restrukturierung.