Überhöhte Krankenkassenbeiträge für ehemalige Grenzgänger in Rente
Ende 2016 hat das deutsche Bundessozialgericht entschieden, dass Einkünfte aus Schweizer Pensionskassen wie eine gesetzliche Rente zu behandeln sind.
Ende 2016 hat das deutsche Bundessozialgericht entschieden, dass Einkünfte aus Schweizer Pensionskassen wie eine gesetzliche Rente zu behandeln sind.
Gute Neuigkeiten für Grenzgänger: Wie die Grenzgänger-Beratungsstelle DIE CITYAGENTUR aus Buggingen mitteilt, lassen sich mit dem Abschluss einer Direktversicherung viel Steuern sparen.