Psychotherapeuten nehmen Stellung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Psychotherapeuten-Verband macht sich stark für Vertrauensschutz, Ausnahme von der elektronischen Patientenakte und psychotherapeutischen Versorgungskonzepten.

BildBonn, 03.05.2024 – Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) abgegeben. Der drittgrößte deutsche Psychotherapeuten-Verband plädiert grundsätzlich dafür, von der rein symptomorientierten Medizin wegzukommen hin zu einer präventiven und aufklärerischen Medizin, bei der die Eigenkompetenz von Patienten gestärkt wird.

Zentrales Anliegen des Verbandes ist der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Behandlern. Dieses Primat darf durch eine fortschreitende Digitalisierung nicht aufgeweicht werden, so das DPNW. Diese wichtige Grundlage jeder Behandlung sollte eindeutig im GVSG festgeschrieben werden.

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die keine Medikamente verschreiben dürfen, sollen von der Pflicht zur Befüllung der elektronischen Patientenakte vollumfänglich befreit werden. Ärztliche Psychotherapeuten seien mindestens für den psychotherapeutischen Behandlungsteil von der Pflicht zur Befüllung der elektronischen Patientenakte zu entbinden, da sie kein Medikamenten-Budget haben und daher keine Medikamente verordnen dürfen. Damit entfiele auch der gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Beratungsaufwand im Bereich der Psychotherapie.

Das DPNW fordert darüber hinaus die Einführung von sogenannten „Case Managern“. Die Krankenkassen sollen demgemäß Dienstleistungen bezahlen, die von unabhängigen Trägern zu Beratung, Betreuung und Vermittlung in organisatorischen Anliegen erbracht werden. Diese Dienstleistungen umfassen beispielsweise: Krankenversorgung, Hilfsmittelbeschaffung, Krankentransporte, Vermittlung von Pflegediensten/Soziotherapie und Terminorganisation.

Aus Sicht des Verbandes ist die krisenpsychotherapeutische Pflege in Deutschland noch zu wenig ausgeprägt. Hier soll für Abhilfe gesorgt werden, indem flächendeckend psychiatrische beziehungsweise krisenpsychotherapeutische Pflege angeboten wird. Dies kann von qualifizierten Pflegediensten, aber auch von entsprechenden Klinikambulanzen geleistet werden.

Da die Qualifizierung von Mitarbeitenden für dieses spezielle Feld Zeit in Anspruch nimmt, sieht das DPNW einen Übergangszeitraum von sieben Jahren vor. In dieser Zeit müssen Pflegedienste noch keine zusatzqualifizierten Mitarbeiter aufweisen, aber nachweislich ausbilden. In dieser Zeit genügt eine schriftliche Bestätigung der Leistungsempfänger beziehungsweise deren Angehöriger, dass die erbrachte Unterstützungsleistung dem Bedarf entsprach.

Darüber hinaus ist aus Sicht des DPNW die Entwicklung von psychotherapeutischen Versorgungskonzepten dringend notwendig. Diese umfassen Versorgungsstrukturen, Versorgungskonzepte und Teilhabekonzepte.

Es sollen beispielsweise für Betroffene alltagstaugliche, integrative und inklusionsfördernde Konzepte geschaffen werden. Ziel sollte sein, Einrichtungen mit haltgewährenden Außenstrukturen zu schaffen, in denen bisher nicht versorgte Menschen mit gravierenden mentalen Symptomen wie schweren Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen oder Borderline-Erkrankungen Hilfen zur Neugestaltung ihres Alltagslebens bekommen. Diese Maßnahmen sollen parallel zur psychotherapeutischen Behandlung laufen.

Außerdem dürfen akute psychische Krisen mit Bedarf an hoher Behandlungsdichte im ambulanten Setting aus Sicht des DPNW nicht vom Ermessen einzelner Sachbearbeiter der Krankenkassen abhängen. Das GVSG soll die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichten, im Falle von Verordnungen zu ambulanter, psychiatrischer Pflege (Gemäß § 37 SGB V) Kostenzusagen innerhalb von drei Arbeitstagen zu erteilen, die für einen begrenzten Zeitraum von mindestens zehn Tagen gelten. Diese Zeitspanne kann zur Prüfung des Sachverhaltes genutzt werden.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler meint: „Wir freuen uns, dass das Gesundheitsministerium uns zur Stellungname zum GVSG eingeladen hat. Die Stimme der deutschen Psychotherapeutinnen und – therapeuten ist wichtig. Denn wir sind essentieller Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland. In unserem umfassenden Papier gehen wir konstruktiv, aber auch kritisch mit dem Gesetzentwurf um. Unser Anliegen ist es, für die Patienten die beste Behandlung zu bieten, mit maximalem Vertrauensschutz, minimaler Bürokratie und effektiver Linderung ihrer psychischen Beschwerden.“

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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