Wer ist verantwortlich für die Diskriminierung der Senioren und jungen Erwachsenen in der Kfz-Versicherung?

Die Statistiken (JGS) der GDV zeigen seit 2015 stets das gleiche Ergebnis für die jungen und älteren Pkw-Halter. Die Schadensfälle und Schadenskosten passen nicht zu den Zuschlägen der Versicherer.

BildPolitisch verantwortlich für diese Ungerechtigkeit zum Nachteil der jungen und älteren Pkw-Halter ist der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der seit 2018 die Geschicke des Finanzministeriums verantwortlich leitet und dem die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt ist. Die ungenügende Prüfung des Finanzministerium wie der BaFin ging zu Lasten der jungen Pkw-Halter und Senioren, welche die verdeckten Zuschläge zu ihrer Pkw-Versicherung zahlen müssen. 

Die Abgeordnete Ryglewski, parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, wirbt für den Bundestag 2021 unter anderem für klare Regelungen bei Banken und Versicherungen, welche proaktiv im Sinne der Verbraucher sein sollen, so dass sich diese nicht über den Tisch gezogen sehen. 

Bei den Pkw-Haltern – 11,3 Millionen im Bund – kassieren fast alle Kfz-Versicherer bei den Senioren ab 65 Jahren bis > 80 Jahren Zuschläge zur Prämie von rund acht Prozent bis über 100 Prozent, ohne diese auszuweisen. Ärgerlich ist: Die Zuschläge müssen auch gezahlt werden, wenn Ältere jahrzehntelang unfallfrei unterwegs sind. 

Jetzt vor der Wahl wünscht die Kandidatin eine Aufsicht, die im Sinne der Verbraucher proaktiv tätig ist, obwohl das seit Jahren ein gesetzlicher Auftrag ist. Von einer diskriminierungsfreien PKW-Versicherung war bei der Kandidatin leider nichts zu lesen. Bereits seit 1994 sind Versicherer gehalten, der Gefahr einer Diskriminierung entgegenzuwirken. Erfolgt ist erkennbar nichts, was die Kfz-Versicherer zu ihren Gunsten ohne Hemmung ausnutzen.

Als Staatssekretärin im Finanzministerium (BFM) konnte Frau Ryglewski diesem Anspruch bei der Altersdiskriminierung durch die Kfz-Versicherer nicht genügen, so dass auch zukünftig bei ihrer Wiederwahl wenig im Verbraucherinteresse zu erwarten ist.

Eine klare Aussage der Politik und auch des Finanzministers Olaf Scholz hinsichtlich die Beseitigung der beschriebenen Diskriminierung fehlt gänzlich. Verantwortlich sind ebenso Abgeordnete, die mehr oder minder untätig sind, bzw. die Diskriminierung sogar bestreiten. 

Selbst, wenn Abgeordnete zum Beispiel bei der BaFin in Gremien vertreten sind, haben sie dort ihren Job im Interesse der Verbraucher nicht gemacht und vermutlich auf eigene Prüfungen oder einfach auf kritische Fragen verzichtet. Eine deutliche Beeinflussung durch die BaFin und im Hintergrund durch den Gesamtverband der Versicherer (GDV) scheint wahrscheinlich.

Bei der BaFin gibt es die Abteilung 4 für den Verbraucherschutz, welche die Bezeichnung Verbraucherschutz in keiner Weise verdient, weil dieses Ressort, wie beispielsweise die Erklärungen der BaFin vom 1.7.2020 und vom 17.2.2021, einräumen, dass die Analysen unter Einbeziehung des GDV, aber ohne Hinzuziehung von unabhängigen Fachleuten, erstellt worden sind. 

Verbraucherschutz wurde von der BaFin offensichtlich konterkariert. Augenscheinlich „wusste“ die BaFin nicht, dass der GDV kein Verbraucherschutzverband ist.

Minister Scholz hat offensichtlich den Verbraucherschutz der Pkw-Halter als Senioren und jungen Erwachsenen seines Ministerium gering geschätzt und vernachlässigt. 

In ihrer politischen Funktion als parlamentarische Staatssekretärin hat Frau Ryglewski an der Diskriminierung der jungen und älteren Pkw-Fahrer maßgeblich mitgewirkt, wie ihre Stellungnahmen als Bundesregierung für den Petitionsausschuss zeigen. Auch sie konterkarierte deutlich den Verbraucherschutz.

 Junge und ältere Pkw-Halter verursachen weniger Unfälle und weisen damit einen geringeren Schadenaufwand auf, wie selbst die eigenen Tabellen der KFZ-Versicherer zeigen. Bei den Auffälligkeiten im Straßenverkehr das gleiche Bild: Die jungen wie alten PKW-Fahrer sind im Straßenverkehr deutlich unauffälliger.

Eine rechtliche Grundlage oder Begründung in der Sache ist für die Erhebung von Zuschlägen zu Pkw-Prämie nicht vorhanden. Die Erhebung dürfte aus diesem Grunde eine Diskriminierung darstellen. Einen überzeugender Nachweis für die Zuschläge zur Pkw-Prämie wurden von den Kfz-Versicherern bis zum heutigen Tage nicht erbracht, bzw. konnten widerlegt werden. Das ist der Grund, warum das Petitionsverfahren bis heute nicht abgeschlossen worden ist und der Bundestag erneut auf Vorschlag des Petitionsausschusses darüber beraten wird.

Jeder Wähler kann zu Recht fragen: Wo ist der Verbraucherschutz der Senioren und für die jungen PKW-Halter? 

Finanzministerium und BaFin lassen Kfz-Versicherer seit Jahren bei den Tarifen gewähren und diskriminieren indirekt junge und ältere Pkw-Halter in der KFZ-Versicherung durch nicht gerechtfertigte Zuschläge zur Kfz-Prämie. Gefordert ist ein Verbraucherschutz der für die Senioren und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren, der seinen Namen verdient. Die Geschröpften leisteten über die Jahre geschätzt inzwischen Zuschläge in Milliardenhöhe (Euro).

Jeder betroffene Wähler und jede Wählerin sollte sich bei der kommenden Wahl genau überlegen, ob die SPD weiter verantwortlich für den Verbraucherschutz in diesem Bereich tätig sein kann.

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Herr Rainer Schäffer
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Viele Kfz-Halter haben bemerkt, dass die Prämie der KFZ-Versicherung deutlich gestiegen war, obwohl diese oftmals seit 30 Jahren und mehr unfallfrei unterwegs sind. Diese Ungerechtigkeit darf nicht stehen bleiben, so dass laufend nachgefasst werden musste.
Dieses Thema ist seit 15.9.2015 auf der Agenda und noch lange nicht zu Ende, da die Interessen von über 10 Millionen Verbrauch als Kfz-Halter der Generation 65 als auch der jungen Kfz-Halter bis 25 Jahren durch die Kfz-Versicherung unberechtigt beeinträchtigt werden.

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