Nutzen Sie den Neustart für Ihre Zeiterfassung im Jahr 2024
Mit timemaster legen Sie das Fundament für eine erfolgreiche und detaillierte Zeiterfassung, die Ihnen wertvolle Einblicke in die Arbeitszeit Ihrer Belegschaft gewährt.
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (C-55/18) war ein Weckruf. Der EuGH hat die EU-Mietgliedstaaten aufgefordert, Systeme zur Zeiterfassung für Mitarbeiter einzurichten.