ElektroG-Regelung seit 1. Juli: Prüfpflicht für elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister

Seit 1. Juli 2023 haben elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister erweiterte Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Compliance ihrer Händler und Auftraggeber mit dem ElektroG.