7. April 2016
Autor PM-Ersteller
Abrechnungseinheit und formelle Ordnungsgemäßheit einer Nebenkostenabrechnung
Bei einer Abrechnungseinheit ist die Umlegung der für mehrere Häuser angefallenen Kosten für eine formelle Ordnungsgemäßheit der Nebenkostenabrechnung nicht erforderlich – BGH VIII ZR 93/15